Führerscheine

ACHTUNG: Änderung der Fahrerlaubnisverordnung vom 23.12.2019
Jetzt mit PKW-Führerschein 125 ccm und 11 KW fahren!
Infos unter :
http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=
bgbl119s2937.pdf

Führerscheinregelung gültig ab 19.01.2013 ( Deutschland )
Nähere Infos siehe unter folgenden Links

http://www.adac.de/infotestrat/ratgeber-verkehr/fuehrerschein/neuer_fuehrerschein_2013/

http://www.ivm-ev.de/db/docs/3DLD_Uebersicht.pdf

Das wichtigste für Zweiradfahrer:

Prüfbescheinigung, Alter 15, Mofaroller, max. 25km/h, oder
führerscheinfrei, wenn vor 01.04.1965 geboren

AM-Führerschein , Alter 16, max. 50 ccm, 45 ( 50 ) km/h


A1-Führerschein
Alter ab 16 max. 125 ccm, max. 11 kW,ohne Geschwindigkeitsbegrenzung, bei denen das LeistungsLleergewicht-Verhältnis 0,1kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
 

A2-Führerschein 18 Jahre
Krafträder mit 35 kW Leistung, Leistungs/Leergewicht-Verhältnis nicht über 0,2 kW/kg

A-Führerschein offene Klasse
Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge

Führerschein Klasse 3 oder 4 wenn vor 01.04.1980 ausgestellt, max.125ccm,
max. 11 kW, ohne Geschwindigkeitsbegrenzung kann ab dem 19.01.2013 durch Bestehen einer praktischen Prüfung, auf Klasse A2 mit einer zulässigen Leistung von 35 KW angehoben werden!

A2 vor dem 19.01.13, Stufenführerschein 18 Jahre / 25 KW 
darf ab dem 19.01.13 die neuen Fahrzeuge mit 35 KW fahren, muss keine Aufstiegsprüfung zur offenen Klasse A machen, sondern kann nach Ablauf von 2 Jahren nach der Erteilung des alten A2 Krafträder offene Fahrzeuge der Klasse A führen

A1 oder 1b vor dem 19.01.13
ab dem 19.01.13 kann durch Bestehen einer praktischen Prüfung A2 erworben werden