Sachmangel

Sachmangel

Bei Neufahrzeugen ist gesetzlich die zweijährige Sachmangelhaftung ( Gewährleistung ) vorgeschrieben.
Das bedeutet der Hersteller/Händler ist verpflichtet 2 Jahre lang für alle Mängel zu haften die bereits beim Kauf vorlagen.
Innerhalb der ersten sechs Monate wird "automatisch" davon ausgegangen, daß der Mangel schon beim Kauf vorlag und muß auf Kosten des Händlers / Herstellers behoben werden.
Ab dem 6. Monat wird die Beweislast umgekehrt, d.h. dem Kunden obliegt die Beweispflicht. Diese Beweispflicht ist für den Kunden schwierig und erfordert evtl. teure Gutachten. Jedoch sind die Hersteller um zufriedene Kunden bemüht und beheben in aller Regel den Mangel innerhalb der 2 Jahre bis zum Ende der Gewährleistung. 

Voraussetzungen / Einschränkungen siehe unter "Garantie"